Pflichtberatung §37.3 SGB XI

Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI

Wenn Pflegegeld bezogen wird und Angehörige die Pflege übernehmen, ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch gesetzlich vorgeschrieben.

Wir führen diese Beratungsbesuche zuverlässig bei Ihnen zuhause durch.

 

Häufigkeit der Beratungsbesuche

Pflegegrad 1: Beratung freiwillig möglich

  • Die Pflicht: Unabhängig davon, ob Sie Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 5 haben, fordert die Pflegekasse den verpflichtenden Beratungseinsatz nur noch alle 6 Monate.
  • Die freiwillige Option bei Grad 4 und 5: Wenn Sie Pflegegrad 4 oder 5 haben und eine engere Begleitung wünschen, dürfen Sie sich weiterhin 1-mal pro Quartal beraten lassen. Das ist aber rein freiwillig und kein Muss mehr, um Kürzungen des Pflegegelds zu verhindern.
  • Die Fristen: Ein Kalenderhalbjahr läuft vom 1. Januar bis 30. Juni und vom 1. Juli bis 31. Dezember. Innerhalb dieser Zeitfenster muss jeweils ein Besuch stattfinden. 

Kosten

💶 Die Kosten übernimmt vollständig die Pflegekasse.

 

Unser Einsatzgebiet

Unsere Beratungen bieten wir im Raum Groß-Bieberau und Umgebung an.

Zum Beispiel in:

Brensbach, Reinheim, Reichelsheim

 

 

LuiCare – Ihr Pflegeprofi

📧 luicare@web.de

🌐 www.luicare-kompass.de

Hilfe im Odenwald und Darmstadt - Dieburg

 

 

 

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